... und mit einem Rollstuhl möglich. Subjektiv sei ihr jedoch der Besuch öffentlicher Veranstaltungen verwehrt, da sie unter ihren schweren Behinderungen sehr leide, sich ständig beobachtet fühle und daher der Besuch öffentlicher Veranstaltjungen für sie selbst nicht zumutbar sei. Vor dem Hintergrund der Inklusion und der selbstbestimmten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sei daher das Merkzeichen ...
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