... für den Fall, dass sich Einzelne unsolidarisch verhalten, dennoch aber Leistungen der Solidargemeinschaft verlangen. In § 52 SGB V sind Leistungsbeschränkungen bei Selbstverschulden definiert. Hier werden teilweise Leistungsausschlüsse bei vorsätzlicher Verursachung einer Krankheit sowie bei medizinisch nicht indizierten Operationen wie Brustvergrößerungen, Tätowierungen oder Piercings geregelt. Die ...
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Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen nach dem Sozialstaatsgedanken notwendige Leistungen ohne Rücksicht auf die Krankheitsursache. Der Gesetzgeber macht jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz für den Fall, dass sich Einzelne unsolidarisch verhalten, dennoch aber Leistungen der Solidargemeinschaft verlangen. In § 52 SGB V sind Leistungsbeschränkungen bei Selbstverschulden definiert. Die Frage war vorliegend, ob nicht auch weitere Handlungen aufgenommen werden müssten, die ebenfalls zu einer Leistungsbeschränkung führen.
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...Reformempfehlungen für ein robustes und menschliches Gesundheitswesen Eine gute Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland ist heute eine Selbstverständlichkeit. Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen die knappen Ressourcen effizient eingesetzt werden. Darüber hinaus ist es eine gemeinschaftliche gesellschaftliche Aufgabe, zu prüfen, ob die Versorgungs- und ...
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Bereits vor der Corona-Pandemie zeigten verschiedene Analysen die Folgen des hohen Reformstaus bei den Krankenhausstrukturen und der Krankenhausfinanzierung für das Gesundheitssystem. Besonders betroffen ist die stationäre Patientenversorgung. Hier hat die Corona-Pandemie die Auswirkungen des Reformstaus schonungslos offengelegt.
Der steigende Anteil chronisch erkrankter und multimorbider älterer Menschen und die Sicherung der Gesundheitsversorgung in dünn besiedelten und ländlichen Räumen sind Herausforderungen, die politisches Handeln dringend notwendig machen.
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... Bundessozialgericht Dr. Christian Mecke übernahm es, die provokante Frage nach der Scheinselbstständigkeit anhand der typusbildenden Merkmale für abhängige Beschäftigung einerseits und selbstständige Tätigkeit andererseits zu strukturieren, so wie sie von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Jahrzehnten mühevoller Kleinarbeit entwickelt, namentlich in den letzten Jahren aber noch einmal richtungsweisend ...
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Scheinselbstständigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen: Einfache und eindeutige Antworten zur Statusbeurteilung bleiben vorerst aus.
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...Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) ist mit Ausnahmen am 23.07.2015 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 30, S. 1211). Damit hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert (§ 46 SGB V). Die gesetzliche Änderung dieser Regelung wurde ...
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Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert.
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... berücksichtigen Krankheiten, die die durchschnittlichen Leistungsausgaben aller Versicherten um mindestens 50 v.H. übersteigen. Sie machen sachgerecht und zweckentsprechend in breitem Umfang die Morbidität Versicherter dem Ausgleichsverfahren zugänglich, indem sie infolge einer stärkeren Gewichtung der Krankheitshäufigkeit mehr Versicherte in den RSA einbeziehen, als dies etwa nach dem vom wissenschaftlichen ...
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Morbi-RSA verfolgt legitime legislative Ziele.
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