... Einführung des Begriffs „erhebliches Vermögen“ ist mit dem Zweck des Gesetzes nicht vereinbar. Zum einen sollen wirtschaftliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abgemildert werden und zum anderen sollen die Jobcenter entlastet werden. Diese Ziele werden nicht erreicht, wenn ein neuer unbestimmter Rechtsbegriff eingeführt wird. An dieser Einschätzung ändert auch § 67 Abs. 2 S. 2. HS 2 SGB II – GE nichts ...
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