Rubrik
Stellungnahmen (2)

Inhaltstyp
Rechtsprechung (2)

Autor: Rechtsanwalt Jörg Neunaber (Kanzlei VHN - von Häfen & Neunaber, Delmenhorst)

Anlass:

Schlagwörter: Amtshaftungsanspruch, Beratungspflicht, § 14 SGB I, Beratungsfehler
... Auslegung der Beratungspflicht führen könnte, da beispielsweise der zum 01.08.2016 neu eingeführte § 14 Abs. 2 SGB II die Beratung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als zentrale Aufgabe der Jobcenter ansieht und die Information und Erläuterung des Leistungssystems und des Grundsatzes von Fördern und Fordern für grundlegend hält (vgl. hierzu: BT/Drucks. 18/8041 zu § 14 Abs. 2 SGB II; S. 36). Auch ...

Der dritte Senat des BGH stärkt die Rechte der durch Fehlberatung eines Sozialleistungsträgers Betroffener. Das Gericht weist darauf hin, dass die Kompliziertheit des Sozialrechts gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen liegt. Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.

Autor: Ass. Jur. Ekkehard Öchsner & Rechtanwalt Jörg Neunaber (VHN von Häfen & Neunaber, Rechtsanwälte & Fachanwälte)

Anlass: Beschluss des BVerfG

Schlagwörter: Eilrechtsschutz, Miete, Unterkunftskosten
... sei. Deshalb fehle es an einer Eilbedürftigkeit für eine Gewährung höherer Kosten der Unterkunft und Heizung. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügte der Beschwerdeführer die Verletzung seines Rechts auf effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG. II. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht hat nun in seinem Beschluss vom 01.08.2017 (1 BvR 1910/12 ...

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 1. August 2017 1 BvR 1910/12 die Anforderungen definiert, die im Rahmen eines Eilverfahrens an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes nach § 86 Absatz 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) im Bezug auf Kosten der Unterkunft (Mietschulden) zu stellen sind. Beschluss v. 01.08.2017 1 BvR 1910/12