...An das Bundesministerium der Justiz Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz Sehr geehrte Damen und Herren, der im Betreff genannte Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz (im Folgenden: RefE[1]) betrifft auch die Sozialgerichtsbarkeit. Insoweit erlaube ich mir im Namen des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. (DSGT ...
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Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.
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...Sehr geehrte Damen und Herren, bereits jetzt gibt es über vier Millionen Selbstständige in Deutschland. Dabei hat der Anteil der sogenannten Soloselbstständigen, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, in den vergangenen 25 Jahren stark zugenommen. Er beträgt derzeit 2,3 Millionen und wird im Zuge der Digitalisierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes voraussichtlich weiter zunehmen. Die ...
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Die soziale Absicherung der Selbstständigen ist auch im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes (Stichwort: Arbeit 4.0) eine der großen aktuellen sozialpolitischen Herausforderungen. Der DSGT e.V. veranstaltet zu diesem Thema am 26. Juni 2019 einen Workshop in Essen.
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...Auf dem Deutschen Anwaltstag im Frühjahr 2017 in Essen, zu dem ich für den DSGT als Ehrengast eingeladen war, nahm ich u.a. an der Veranstaltung "Legal Tech im Sozialrecht" teil. Dort ging es um die Digitalisierung der Rechtsberatung, so will ich es einmal verkürzt ausdrücken. Der (junge) Vertreter einer (jungen) Bremer Rechtsanwaltskanzlei mit gewöhnungsbedürftigem Namen stellte dort das Konzept ...
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In Fortsetzung der Rubrik "Tagungsberichte" erscheint ein weiterer Beitrag der Präsidentin des DSGT e.V., dieses Mal zum Thema "Legal Tech im Sozialrecht". Wie lässt sich dieses in der Praxis umsetzten? Wo liegen die Vor- und Nachteile?
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