...Grundgedanke ist, dass derjenige, der einen vermeidbaren Versicherungsfall bewusst – und somit rechtsmissbräuchlich – herbeiführt, sich nicht zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft schadlos halten soll. Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen nach dem Sozialstaatsgedanken notwendige Leistungen ohne Rücksicht auf die Krankheitsursache. Der Gesetzgeber macht jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz ...
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Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen nach dem Sozialstaatsgedanken notwendige Leistungen ohne Rücksicht auf die Krankheitsursache. Der Gesetzgeber macht jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz für den Fall, dass sich Einzelne unsolidarisch verhalten, dennoch aber Leistungen der Solidargemeinschaft verlangen. In § 52 SGB V sind Leistungsbeschränkungen bei Selbstverschulden definiert. Die Frage war vorliegend, ob nicht auch weitere Handlungen aufgenommen werden müssten, die ebenfalls zu einer Leistungsbeschränkung führen.
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... Bundessozialgericht Dr. Christian Mecke übernahm es, die provokante Frage nach der Scheinselbstständigkeit anhand der typusbildenden Merkmale für abhängige Beschäftigung einerseits und selbstständige Tätigkeit andererseits zu strukturieren, so wie sie von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Jahrzehnten mühevoller Kleinarbeit entwickelt, namentlich in den letzten Jahren aber noch einmal richtungsweisend ...
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Scheinselbstständigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen: Einfache und eindeutige Antworten zur Statusbeurteilung bleiben vorerst aus.
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