Der dritte Senat des BGH stärkt die Rechte der durch Fehlberatung eines Sozialleistungsträgers Betroffener. Das Gericht weist darauf hin, dass die Kompliziertheit des Sozialrechts gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen liegt. Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.
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Autor:
Ass. Jur. Ekkehard Öchsner & Rechtanwalt Jörg Neunaber (VHN von Häfen & Neunaber, Rechtsanwälte & Fachanwälte)
Anlass:
Beschluss des BVerfG
Schlagwörter:
Eilrechtsschutz,
Miete,
Unterkunftskosten
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 1. August 2017 1 BvR 1910/12 die Anforderungen definiert, die im Rahmen eines Eilverfahrens an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes nach § 86 Absatz 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) im Bezug auf Kosten der Unterkunft (Mietschulden) zu stellen sind.
Beschluss v. 01.08.2017 1 BvR 1910/12
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Die Rechtsqualität der UN-Behindertenrechtskonvention wird unterschätzt. Gute Beispiele gerichtlicher Praxis zeigen auf, welche wichtige Orientierung sie für die Rechts- und Entscheidungsfindung bietet.
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