Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde die Neuordnung des Rechts der Sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung in einem zeitgemäßen Regelwerk vereinbart. Nunmehr hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Januar 2017 einen ersten Arbeitsentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vorgelegt.
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Besteht im Falle der Funktionsbeeinträchtigungen "Beinbetonte spastische Tetraparese und geistige Behinderung mit hirnorganischen Veränderungen" ein Anspruch auf das Merkzeichen "RF"? Welche sind die objektiven Kriterien zum Nachteilsausgleich „RF“? Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Teilhabebegriffes der UN-BRK zu?
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Mit der Rubrik "Tagungsberichte" entsteht eine neue Serie, mit der die Präsidentin des DSGT e.V. alle Interessierten über Veranstaltungen informieren wird, an denen sie in ihrer Funktion als Präsidentin des DSGT e.V. teilgenommen hat. Der erste Tagungsbericht betrifft die Kinder- und Jugendhilfe.
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Die Kommission Verfahrensrecht hat sich mit mehreren aktuellen Fragen des gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahrensrechts im Sozialrecht befasst. Hierbei standen mehrere Referentinnen und Referenten aus Ministerien, Sozialversicherungsträgern, der Wissenschaft, der Sozialgerichtsbarkeit sowie der rechtsberatenden Berufe mit ihren Anliegen und ihren Erfahrungen zur Verfügung.
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Umsetzung der „Potsdamer Ethik-Grundsätze“ auf praktischer Ebene; inländische Bedeutung der in internationalen Verträgen und Konventionen niedergelegten sozialen Menschenrechte; psychologische Hintergründe der Entscheidungsfindung.
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Wie werden die neuen Pflegegrade ermittelt? Was muss begutachtet werden und was ist dabei von Bedeutung?
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Kommission soziales Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht (SGB IX/SER/SB) befasste sich mit dem Thema „VersorgungsmedizinVO (VersMedVO) und Inklusion – Teilhabe gestern, heute und morgen“.
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Überlegungen zur Reform des Berufskrankheitenrechts - Reformbedarf scheint unstreitig.
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Die frühzeitige Beteiligung der Fachverbände und der Bundesressorts sollte auch vom BMFSFJ praktiziert werden. Ergebnisse der Kommissionsarbeit zur sog. "inklusiven Lösung" und zur Steuerung und Finanzierung der Kinder-und Jugendhilfe.
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Die Rechtsqualität der UN-Behindertenrechtskonvention wird unterschätzt. Gute Beispiele gerichtlicher Praxis zeigen auf, welche wichtige Orientierung sie für die Rechts- und Entscheidungsfindung bietet.
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