Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem genannten Diskussionsentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Stellung zu nehmen. Die Kommission Verfahrensrecht des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. bewertet den Diskussionsentwurf eines PKoFoG grundsätzlich positiv.
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Krankenkassen machen massenhaft Rückzahlungsansprüche gegen Krankenhäuser geltend. Hintergrund ist eine Verkürzung der hierfür geltenden Verjähungsfristen sowie ein Ausschluss der Geltendmachung von Ansprüchen, die vor dem 01.01.2017 datieren und bis zum 09.11.2018 nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.
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Die Bundesregierung folgt einer Forderung des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. (siehe Presseerklärung vom 21.08.2018) und beseitigt die kritisierte rentenrechtliche Ungleichbehandlung der Eltern bei der Berücksichtigung ihrer Kindererziehungszeiten.
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Zum 1. Januar 2019 soll das neue Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung in Kraft treten. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. weisen auf gravierende konzeptionelle Fehler hin, insbesondere ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich nicht unbedenklich.
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Der dritte Senat des BGH stärkt die Rechte der durch Fehlberatung eines Sozialleistungsträgers Betroffener. Das Gericht weist darauf hin, dass die Kompliziertheit des Sozialrechts gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen liegt. Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.
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Mit dem vorgelegten Referentenentwurf der Bundesregierung (RV-Leistungsverbesserungs- und – Stabilisierungsgesetz) sollen im Koalitionsvertrag 2018 zwischen Union und SPD vereinbarte gesetzliche Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) umgesetzt werden.
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Seit dem 11. Juni 2018 liegt ein Entwurf eines Teilhabe-Chancengesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Dieser setzt einen deutlichen Eckpunkt für das ernsthafte Bemühen um Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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Der Bundesrat hat im Februar 2018 beschlossen, den vom Freistaat Sachsen eingebrachten Gesetzesvorschlag (BR-Ds. 29/18) für ein Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dabei handelt es sich um die wortgleiche Fassung des Beschlusses des Bundesrates vom 13.05.2016 (BR-Ds. 184/16), der im Bundestag in der 18. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt wurde.
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Die SGB VI-Kommission des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT) nimmt eingehend Stellung zum Rentenversicherungsbericht 2017 unter Berücksichtigung des aktuellen Koalitionsvertrages der neunen Bundesregierung.
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Auf der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wurde beschlossen, den Umfang des Schwerpunktbereichs-Studiums zu begrenzen. Aus Sicht des DSGT e.V. droht damit eine Verschlechterung der sozialrechtlichen Ausbildung an den juristischen Fakultäten.
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