Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand unter anderem vorgesehen, dass für die in den Jahren nach 2000 und vor 2019 zugegangen Renten bei Erwerbsminderung und an Hinterbliebene sowie darauf unmittelbar folgende Renten zum 1. Juli 2024 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt werden sollte. [...] Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) hat dieses Vorhaben befürwortet ...
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