... sollte ausgeweitet werden Begrüßt wird die Ausweitung des Pfändungsschutzes für Sozialleistungen. Das erscheint schon deshalb zwingend, weil diese Leistungen der Sicherung des durch Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG geschützten menschenwürdigen Existenzminimums dienen und deshalb auch stets und in vollem Umfang dem Gläubigerzugriff im Rahmen der Pfändung entzogen sein müssen. Erweiterung der ...
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