... 6 Euro je Stunde Abwesenheit, für höchstens 10 Stunden/Tag (§ 16 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 1 JVEG) und Verdienstausfall nach Maßgabe der gesetzlichen Höchstgrenze (§ 18 JVEG). Bisherige Praxis der Finanzverwaltung Die Finanzverwaltungen haben bisher nur die tatsächlich entstandenen Auslagenerstattungen als steuerfrei angesehen. Die Entschädigungen für Zeitversäumnis und Verdienstausfall wurden ...
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