Rubrik
SGB XII (1)
Stellungnahmen (2)

Inhaltstyp
Pressemitteilung des DSGT e.V. (3)

Autor: RiLSG Jörn Hökendorf

Anlass: DSGT e.V. als sachkundiger Dritter (§ 27a BVerfGG)

Schlagwörter: Normenkontrolle, Vorlagebeschluss, Asylberwerberleistungsgesetz, menschenwürdiges Existenzminimum
... Greiser in Abstimmung (SG Osnabrück) mit dem Vorsitzenden der Kommission SGB XII PräsLSG Dr. Stephan Gutzler (LSG Rheinland-Pfalz) im Januar und Februar 2022 vorbereitet. Das Dokument wird im Tatbestand der Entscheidung zusammengefasst. Unter Rn. 37 heißt es: »d) Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) hält die Vorlage ebenfalls im Ergebnis für begründet. Der Gesetzgeber stütze sich auf den Gedanken des ...

»Das Gericht teilt unser Ergebnis, dass die vorgelegte Norm gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 20 Abs. 1 GG) verstößt. Dabei [hat das Gericht] nach einem ersten Lesen der Entscheidung ...

Autor: Pressestelle des DSGT e.V. (Jörg Neunaber)

Anlass: Beschluss der Justizministerkonferenz

Schlagwörter: Juristische Ausbildung, sozialrechtliche Lehrinhalte, Schwerpunktbereichs-Studium, Justizministerkonferenz
... öffentlichen Verwaltung. Wenig Sozialrecht in der juristischen Ausbildung Spätestens seit Einführung des SGB II (Hartz IV) kommt kaum eine Anwaltskanzlei mehr ohne sozialrechtliche Kompetenz aus: Egal, ob im Wirtschaft-, Steuer-, Arbeits- oder Familienrecht, stets müssen Anwältinnen und Anwälte auch die sozialrechtlichen Folgen der auf dem jeweiligen Fachgebiet gewählten Gestaltungen im Auge haben. Dennoch ...

Auf der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wurde beschlossen, den Umfang des Schwerpunktbereichs-Studiums zu begrenzen. Aus Sicht des DSGT e.V. droht damit eine Verschlechterung der sozialrechtlichen Ausbildung an den juristischen Fakultäten.

Autor: Pressestelle des DSGT e.V. (Jörg Neunaber)

Anlass: Entscheidungen des BVerfG

Schlagwörter: Kosten der Unterkunft, Grundsicherung, Angemessenheit, konkretisierende Regelung
... sich hieraus insbesondere für die Betroffenen selbst erhebliche Beeinträchtigungen, da sie nicht wissen, ob sie in der Wohnung verbleiben können. Hintergrund der Streitigkeiten ist, dass nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Eine konkrete Regelung, welche Kosten als angemessen ...

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 6. und 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR 617/14, 1 BvL 2/15 und 1 BvL 5/15) entschieden, dass die Begrenzung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf "angemessene" Aufwendungen mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei.