..., S. 137- S. 143 3 Der DSGT befasst sich in dieser Stellungnahme nicht mit den Themen (veränderter) Anspruchsberechtigung, Verfahrenslotse, Kostenbeteiligung, Finanzierung und unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten. 4 vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX, der in seiner Fassung seit dem BTHG den Begriff der Behinderung neu definiert. Die Neufassung des Behinderungsbegriffs entspricht dabei nun dem Verständnis ...
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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 3.6.2021 (Inkrafttreten am 10.6.2021) gab es den ersten Schritt zur Überführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher und geistiger Behinderung vom SGB IX in das SGB VIII. In einem zweiten Schritt bis 2024 (§ 10b, Verfahrenslotsen) und einem dritten Schritt bis 2028 (§ 10 Abs.4 (ab 1.1.28) Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen; § 107, Übergangsregelung) soll die Überführung abgeschlossen werden. Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) befasst sich intensiv mit den Reformanstrengungen und will mit dieser Stellungnahme einen Beitrag für den fachlichen Diskurs leisten.
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Die frühzeitige Beteiligung der Fachverbände und der Bundesressorts sollte auch vom BMFSFJ praktiziert werden. Ergebnisse der Kommissionsarbeit zur sog. "inklusiven Lösung" und zur Steuerung und Finanzierung der Kinder-und Jugendhilfe.
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