... Daten aller Beteiligten, insbesondere entsprechend den Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung, gewährleistet sein. Die eingesetzte Videokonferenzsoftware muss den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen eines gerichtlichen Verfahrens (u.a. einfache Bedienbarkeit, Ausfallsicherheit, Möglichkeit der Beteiligten, sich mit ihren Bevollmächtigten und Beiständen in einen geschützten Raum zur Beratung ...
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