Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden nun teilweise steuerlich begünstigt. Die Finanzverwaltungen dürfen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. Januar 2017 (IX R 10/16) Entschädigungen für Zeitversäumnisse nicht mehr als zu versteuerndes Einkommen betrachten.
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