Rubrik
SGB V (2)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (2)

Autor: Kommission SGB V des DSGT

Anlass: Bevorstehende Krankenhausstrukturreform

Schlagwörter: Krankenhausstrukturreform, Ambulante Versorgung, Krankenhäuser, Struktur, Gesundheitssystem, Krankenhausfinanzierung, Sicherung der Gesundheitsversorgung
... Verständnis um oder hinterfragen sie kritisch. Das ermöglicht ein respektvolles und ehrliches Feedback. Mit den vorliegenden Positionen möchte der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) Impulse für eine Weiterentwicklung des Gesundheitssystems geben. Position 1: Prävention und Gesundheitsförderung als zentrale Säule des Gesundheitssystems etablieren Gesundheitliche Versorgung darf nicht erst mit Eintritt ...

Bereits vor der Corona-Pandemie zeigten verschiedene Analysen die Folgen des hohen Reformstaus bei den Krankenhausstrukturen und der Krankenhausfinanzierung für das Gesundheitssystem. Besonders betroffen ist die stationäre Patientenversorgung. Hier hat die Corona-Pandemie die Auswirkungen des Reformstaus schonungslos offengelegt. Der steigende Anteil chronisch erkrankter und multimorbider älterer Menschen und die Sicherung der Gesundheitsversorgung in dünn besiedelten und ländlichen Räumen sind Herausforderungen, die politisches Handeln dringend notwendig machen.

Autor: Robert Nazarek

Anlass: Neufassung des § 46 SGB V

Schlagwörter: Krankengeld, Arbeitsunfähigkeit, Nahtlosigkeit, Krankenversicherungsschutz
...Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) ist mit Ausnahmen am 23.07.2015 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 30, S. 1211). Damit hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert (§ 46 SGB V). Die gesetzliche Änderung dieser Regelung wurde ...

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert.