Der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. war am 15. Januar 2019 als sachverständiger Dritter durch seine Präsidentin Monika Paulat und den Vorsitzenden der SGB II-Kommission Gerd Goldmann in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im SGB II vertreten.
Gegenstand des Verfahrens ist eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha. Nach Ansicht des Sozialgerichts wird durch die Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverletzungen in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Artikel 1 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes eingegriffen. Die Regelungen verstießen ferner
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Der dritte Senat des BGH stärkt die Rechte der durch Fehlberatung eines Sozialleistungsträgers Betroffener. Das Gericht weist darauf hin, dass die Kompliziertheit des Sozialrechts gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen liegt. Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.
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Versehentliche Zahlung der Kosten der Unterkunft an den Vermieter nach Vertragsende des Mietverhältnisses: Jobcenter steht unmittelbarer Rückforderungsanspruch gegen den Vermieter zu.
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Autor:
Ass. Jur. Ekkehard Öchsner & Rechtanwalt Jörg Neunaber (VHN von Häfen & Neunaber, Rechtsanwälte & Fachanwälte)
Anlass:
Beschluss des BVerfG
Schlagwörter:
Eilrechtsschutz,
Miete,
Unterkunftskosten
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 1. August 2017 1 BvR 1910/12 die Anforderungen definiert, die im Rahmen eines Eilverfahrens an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes nach § 86 Absatz 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) im Bezug auf Kosten der Unterkunft (Mietschulden) zu stellen sind.
Beschluss v. 01.08.2017 1 BvR 1910/12
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Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden nun teilweise steuerlich begünstigt. Die Finanzverwaltungen dürfen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. Januar 2017 (IX R 10/16) Entschädigungen für Zeitversäumnisse nicht mehr als zu versteuerndes Einkommen betrachten.
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Die Rechtsqualität der UN-Behindertenrechtskonvention wird unterschätzt. Gute Beispiele gerichtlicher Praxis zeigen auf, welche wichtige Orientierung sie für die Rechts- und Entscheidungsfindung bietet.
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Morbi-RSA verfolgt legitime legislative Ziele.
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