... und Integrationsämter nach § 37a Abs. 2 SGB IX lediglich eine Pflicht, darauf hinzuwirken, dass die Leistungserbringer den Schutzauftrag erfüllen. Weitere Konkretisierungen enthält das Gesetz leider nicht und die konkrete Umsetzung dieser Pflicht verbleibt im Unklaren. Detailliert wies Frau Prof. Zinsmeister auf die Formen der Gewalt – strukturelle, sexualisierte, physische und psychische – hin. Aus ...
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