Rubrik
SGB V (1)
Stellungnahmen (1)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (1)

Autor: Kommission SGB V des DSGT

Anlass: Bevorstehende Krankenhausstrukturreform

Schlagwörter: Krankenhausstrukturreform, Ambulante Versorgung, Krankenhäuser, Struktur, Gesundheitssystem, Krankenhausfinanzierung, Sicherung der Gesundheitsversorgung
... als neuer sektorengleicher Erstattungstatbestand für den stationären und ambulanten Sektor geregelt werden. Es müsste ein Set an Leistungsgruppen und spezialisierten Leistungsgruppen definiert werden, bei dem es im Ermessen der Krankenhäuser steht, eine Leistung ambulant oder stationär zu erbringen. Die Erstattung wäre dann äquivalent. Durchaus geeignet scheinen dafür die Leistungsgruppen für die ...

Bereits vor der Corona-Pandemie zeigten verschiedene Analysen die Folgen des hohen Reformstaus bei den Krankenhausstrukturen und der Krankenhausfinanzierung für das Gesundheitssystem. Besonders betroffen ist die stationäre Patientenversorgung. Hier hat die Corona-Pandemie die Auswirkungen des Reformstaus schonungslos offengelegt. Der steigende Anteil chronisch erkrankter und multimorbider älterer Menschen und die Sicherung der Gesundheitsversorgung in dünn besiedelten und ländlichen Räumen sind Herausforderungen, die politisches Handeln dringend notwendig machen.

Autor: Christine Fuchsloch, PräsLSG S-H; VizePräs. des DSGT e.V., RiSG (Schleswig) Janine Gall

Anlass:

Schlagwörter: Krankenkassen, Krankenhäuser, Rückzahlung von Vergütungen , Klagewelle
.../5593, S. 38) sollen sowohl Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen als auch Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen künftig in zwei statt bisher in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind, verjähren. Für Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen gilt die Verkürzung der Verjährungsfrist ...

Krankenkassen machen massenhaft Rückzahlungsansprüche gegen Krankenhäuser geltend. Hintergrund ist eine Verkürzung der hierfür geltenden Verjähungsfristen sowie ein Ausschluss der Geltendmachung von Ansprüchen, die vor dem 01.01.2017 datieren und bis zum 09.11.2018 nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.