... Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht erforderlich. Allerdings müssen Beschäftigte die Elternzeit für diesen Zeitraum früher als bisher anmelden: Es gilt eine Frist von 13 statt den bisherigen sieben Wochen. Für die Zeit vor dem vollendeten dritten Lebensjahr muss die Elternzeit – wie bisher – spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beantragt werden. 2.2. Verteilungszeiten ...
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