... berechtigtes Elternteil und Kind nicht in einem Haushalt leben. 5. Atypische Bedarfslagen In jedem Fall muss Kindern und Jugendlichen, denen oder für die Kindergrundsicherung gezahlt wird, im atypischen Einzelfall die Möglichkeit zustehen , einen Härtefallmehrbedarf in den Existenzsicherungssystemen geltend machen zu können (vgl. § 21 Abs. 6 SGB II, § 30 Abs. 10 SGB XII in der ab 01 01.2023 geltenden Fassung ...
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