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Autor:
Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales ,
Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht
Anlass:
Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Schlagwörter:
Rente,
Zwangsverrentung,
Bedarfsgemeinschaft,
Leistungsausschluss,
Hilfebedürftigkeit,
Altersrente,
Erwerbsminderungsrente,
Mütterrente,
Erwerbsfähigkeit,
Beitragszeiten,
SGB II-Leistungsbezug,
Unbilligkeitsverordnung,
abschlagsfreie Rente
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... langjährig Versicherte ausgeweitet.[3] Langjährig Versicherte können nach § 236b Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) n.F. nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Auf die Wartezeit (§ 51 Abs. 3a SGB VI) werden angerechnet: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (ALG I, aber nicht die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn, dazu sogleich), Zeiten der Pflege bei ...
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Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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... (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.06.2014 (BGBl. I S. 787) Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist zum 01.07.2014 in Kraft getreten. Die Neuregelungen zum Reha-Budget gelten bereits rückwirkend ab 01.01.2014. Den Gesetzentwurf – besser bekannt als „Rentenpaket“ zur „abschlagsfreien Rente mit 63“, und zur ...
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Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.
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...Den – besser bekannt als „Rentenpaket“ zur „abschlagsfreien Rente mit 63“, und zur „Mütterrente“ hat die Bundesregierung am 25.03.2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs 18/909 = BR-Drs 25/14). In den Erläuterungen dazu heißt es, Ziel des Gesetzentwurfes sei es ...
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Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.
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