... Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch umfassen auch die Regelungen über die Altersgrenze. Leistungsberechtigt sind Hilfebedürftige ab Vollendung des 15. Lebensjahres und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Regelaltersgrenze ergibt sich wiederum aus § 7a SGB II, welche mit der Parallelvorschrift in § 235 SGB VI korrespondiert. Personen, die vor dem 01.01.1947 ...
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