... konkretisierte diese Grundsätze sodann am Beispiel des Honorararztes. Er hielt den Einsatz von Honorarärzten im Krankenhaus sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch in selbstständiger Tätigkeit für möglich und rechtlich zulässig – auch dann, wenn der Honorararzt nicht über eine eigene Niederlassung verfüge. Gesetzliche Vorschriften seien für die Statusbeurteilung nur dann von Bedeutung, wenn sie einen ...
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