... Leistungsverbesserung dar. Zwar werden Bestattungsaufwendungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung mittelbar durch die dreimonatige Fortzahlung der Lebzeitenrente bzw. der Lebzeitenbezüge berücksichtigt. Das Leistungsniveau reicht in der gesetzlichen Unfallversicherung bereits de lege lata darüber hinaus, weil dort - auch bei einer zu Lebzeiten erfolgten Teilrentenzahlung - eine ...
|