Krankenkassen machen massenhaft Rückzahlungsansprüche gegen Krankenhäuser geltend. Hintergrund ist eine Verkürzung der hierfür geltenden Verjähungsfristen sowie ein Ausschluss der Geltendmachung von Ansprüchen, die vor dem 01.01.2017 datieren und bis zum 09.11.2018 nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.
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