Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 1. August 2017 1 BvR 1910/12 die Anforderungen definiert, die im Rahmen eines Eilverfahrens an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes nach § 86 Absatz 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) im Bezug auf Kosten der Unterkunft (Mietschulden) zu stellen sind.
Beschluss v. 01.08.2017 1 BvR 1910/12
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