Rubrik
SGB VI (1)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (1)

Autor: Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales , Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht

Anlass: Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Schlagwörter: Rente, Zwangsverrentung, Bedarfsgemeinschaft, Leistungsausschluss, Hilfebedürftigkeit, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Mütterrente, Erwerbsfähigkeit, Beitragszeiten, SGB II-Leistungsbezug, Unbilligkeitsverordnung, abschlagsfreie Rente
... langjährig Versicherte ausgeweitet.[3] Langjährig Versicherte können nach § 236b Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) n.F. nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Auf die Wartezeit (§ 51 Abs. 3a SGB VI) werden angerechnet: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (ALG I, aber nicht die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn, dazu sogleich), Zeiten der Pflege bei ...

Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.