... Gemeinschaftsunterkunft gemeinsam zu wirtschaften (normativ), als darauf, dass der Bedarf tatsächlich nicht gedeckt ist (deskriptiv). Beides hat der DSGT aber auch so gesehen, [...] mit etwas anderer Schwerpunktsetzung. Art. 3 GG hat das Gericht – im Gegensatz zum Vorlagebeschluss – nicht geprüft. Da lagen wir mit unserer Einschätzung, dass dieser nicht zur Anwendung kommt, also ebenfalls richtig. Insoweit hatten wir ...
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»Das Gericht teilt unser Ergebnis, dass die vorgelegte Norm gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 20 Abs. 1 GG) verstößt. Dabei [hat das Gericht] nach einem ersten Lesen der Entscheidung ...
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... ihre Tätigkeit in der Sozialgerichtsbarkeit an den Sozialgerichten Karlsruhe und Freiburg. Von 2009 bis 2011 folgte eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht. Im Herbst 2012 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Ab April 2013 leitete sie im baden-württembergischen Justizministerium ein Referat für Personalangelegenheiten. Seit 2016 ist Dr. Meßling ...
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Auf der heutigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder des DSGT Dr. Miriam Meßling zu ihrer neuen Präsidentin gewählt. Sie folgt der langjährigen Gründungspräsidentin ... [mehr]
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...Pressemitteilung 6. Oktober 2022 DSGT gratuliert seiner Präsidentin Monika Paulat zur Verleihung des Verdienstordens Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Übergabe durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke ...
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Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Übergabe durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke, erfolgte heute in der Staatskanzlei in Potsdam.
Seit vielen Jahren engagiert sich Monika Paulat ehrenamtlich [...]
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...»Künftig wird man im Sozial- und Arbeitsrecht kaum noch geeigneten Nachwuchs finden. Damit werden eine qualitätsvolle Beratung, Rechtsprechung und Sozialverwaltung immer schwerer.« Mit diesen Worten kommentierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutscher Sozialgerichtstag e.V. und frühere Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, einen Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur ...
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"Künftig wird man im Sozial- und Arbeitsrecht kaum noch geeigneten Nachwuchs finden. Damit werden eine qualitätsvolle Beratung, Rechtsprechung und Sozialverwaltung immer schwerer." Mit diesen Worten kommentierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutscher Sozialgerichtstag e.V. und frühere Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, einen Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts.
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... sozialrechtlichen Ausbildung Eine Umsetzung der Pläne der Justizministerkonferenz hätte eine gravierende Verschlechterung der sozialrechtlichen Ausbildung zur Folge. Das Sozialrecht wird an den Universitäten fast ausschließlich im Schwerpunktstudium behandelt. Würde dessen Gewichtung gemindert, käme es auch zu einer Kürzung sozialrechtlicher Lehrinhalte. Die Lehre könnte der überragenden Bedeutung des ...
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Auf der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wurde beschlossen, den Umfang des Schwerpunktbereichs-Studiums zu begrenzen. Aus Sicht des DSGT e.V. droht damit eine Verschlechterung der sozialrechtlichen Ausbildung an den juristischen Fakultäten.
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... Angemessenheit zu gewährleisten, um so der Vielfältigkeit der Lebenssachverhalte gerecht zu werden. Das schließt aber eine weitere Konkretisierung des Leistungsanspruchs oder eine andere Methode zur Bestimmung der Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht aus. Neue Impulse für die Praxis „Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. begrüßt diese notwendig gewesene Klarstellung ausdrücklich“, so die die ...
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 6. und 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR 617/14, 1 BvL 2/15 und 1 BvL 5/15) entschieden, dass die Begrenzung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf "angemessene" Aufwendungen mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei.
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