... Greiser in Abstimmung (SG Osnabrück) mit dem Vorsitzenden der Kommission SGB XII PräsLSG Dr. Stephan Gutzler (LSG Rheinland-Pfalz) im Januar und Februar 2022 vorbereitet. Das Dokument wird im Tatbestand der Entscheidung zusammengefasst. Unter Rn. 37 heißt es: »d) Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) hält die Vorlage ebenfalls im Ergebnis für begründet. Der Gesetzgeber stütze sich auf den Gedanken des ...
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»Das Gericht teilt unser Ergebnis, dass die vorgelegte Norm gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 20 Abs. 1 GG) verstößt. Dabei [hat das Gericht] nach einem ersten Lesen der Entscheidung ...
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...Auf der heutigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder des DSGT Dr. Miriam Meßling zu ihrer neuen Präsidentin gewählt. Sie folgt der langjährigen Gründungspräsidentin Monika Paulat. Dr. Miriam Meßling, Präsidentin des DSGT: „Frau Paulat prägte die Arbeit des DSGT seit seiner Gründung im Jahre 2006 und hat ihn zu einer gewichtigen Stimme in der Sozialpolitik werden lassen. Ich freue mich ...
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Auf der heutigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder des DSGT Dr. Miriam Meßling zu ihrer neuen Präsidentin gewählt. Sie folgt der langjährigen Gründungspräsidentin ... [mehr]
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... sozialpolitischen Entwicklung des Sozialrechts widmet. Zu diesem Zweck veranstaltet er alle zwei Jahre einen öffentlichen Kongress, den „Deutschen Sozialgerichtstag“. Zwischen den Sozialgerichtstagen verfolgt der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. sein Ziel durch die Veranstaltung von Workshops und die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren. Er wirkt als Sachverständiger bei Anhörungen des Deutschen Bundestags und in ...
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Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Übergabe durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke, erfolgte heute in der Staatskanzlei in Potsdam.
Seit vielen Jahren engagiert sich Monika Paulat ehrenamtlich [...]
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... Sozialstaat und Wirtschaftsstandort Deutschland sind. Der auch durch das Grundgesetz herausgehobenen Rolle beider Rechtsgebiete wird dies nicht gerecht, wie der Deutsche Sozialgerichtstag schon lange kritisiert. Wird die Note der universitären Schwerpunktbereichsprüfung künftig irrelevant für die lebenswegprägende Examensnote, werden sich viele Studierende nicht mehr für diese Ausbildungsinhalte ...
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"Künftig wird man im Sozial- und Arbeitsrecht kaum noch geeigneten Nachwuchs finden. Damit werden eine qualitätsvolle Beratung, Rechtsprechung und Sozialverwaltung immer schwerer." Mit diesen Worten kommentierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutscher Sozialgerichtstag e.V. und frühere Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, einen Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts.
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...Auf der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wurde beschlossen, den Umfang des Schwerpunktbereichs-Studiums zu begrenzen. Hierzu sollen die Semesterwochenstunden und der Anteil der Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich an der Gesamtnote im Ersten Juristischen Examen herabgesetzt werden. Diese Pläne lehnt der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. aus folgenden Gründen entschieden ab ...
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Auf der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wurde beschlossen, den Umfang des Schwerpunktbereichs-Studiums zu begrenzen. Aus Sicht des DSGT e.V. droht damit eine Verschlechterung der sozialrechtlichen Ausbildung an den juristischen Fakultäten.
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... Angemessenheit zu gewährleisten, um so der Vielfältigkeit der Lebenssachverhalte gerecht zu werden. Das schließt aber eine weitere Konkretisierung des Leistungsanspruchs oder eine andere Methode zur Bestimmung der Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht aus. Neue Impulse für die Praxis „Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. begrüßt diese notwendig gewesene Klarstellung ausdrücklich“, so die die ...
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 6. und 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR 617/14, 1 BvL 2/15 und 1 BvL 5/15) entschieden, dass die Begrenzung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf "angemessene" Aufwendungen mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei.
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