Rubrik
SGB VI (3)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (3)

Autor: Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales , Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht

Anlass: Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Schlagwörter: Rente, Zwangsverrentung, Bedarfsgemeinschaft, Leistungsausschluss, Hilfebedürftigkeit, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Mütterrente, Erwerbsfähigkeit, Beitragszeiten, SGB II-Leistungsbezug, Unbilligkeitsverordnung, abschlagsfreie Rente
... nicht zwei Jahre vor Renteneintritt Arbeitslosigkeit bestand, § 51 Abs. 3a Nr. 4 SGB VI n. F. 2. Mütterrente Nach § 307d SGB VI n.F. erhalten Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch. Seit dem 01.07..2014 betragen die entsprechenden Werte 28,61 Euro (West) bzw. 26,38 Euro (Ost). Da es sich ...

Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Autor: Jung, Hans-Peter, Vors. Richter am LSG NRW

Anlass: RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Schlagwörter: Mütterrente, Rente ab 63, Erwerbsminderungsrente
... „Mütterrente“ – hatte die Bundesregierung am 25.03.2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs. 18/909 = BR-Drs. 25/14). In den Erläuterungen dazu heißt es, Ziel des Gesetzentwurfes sei es, eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahre für bestimmte Altersjahrgänge einzuführen, die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für Mütter und Väter vor 1992 geborener Kinder auszuweiten, eine Verbesserung bei den ...

Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.

Autor: Hans-Peter Jung

Anlass: Gesetzgebungsverfahren

Schlagwörter: Rente mit 63, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente, Reha-Budget
..., eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahre für bestimmte Altersjahrgänge einzuführen, die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für Mütter und Väter vor 1992 geborener Kinder auszuweiten, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten zu erreichen und die jährlichen Aufwendungen für Leistungen zu Teilhabe an die demografische Entwicklung anzupassen. Der Problemfall: Die Rente mit 63 Schon am Freitag ...

Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.