Der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. unterstützt grundsätzlich die Angleichung der Geringfügigkeitsgrenze an die veränderten Rahmenbedingungen durch das zuvor geänderte Mindestlohngesetz. Insoweit setzt der Referentenentwurf konsequent die im System bisher vorgesehenen Mechaniken um. Allerdings nehmen wir dies auch (erneut) zum Anlass, auf grundlegende Fragen im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung hinzuweisen.
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht) nach dem Stand vom 29. Juli 2020
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Autor:
Weßler-Hoth, Susanne, Richterin am SG Frankfurt a. M. Vizepräsidentin und Vorsitzende der Kommission Verfahrensrecht
Anlass:
Referentenentwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG)
Schlagwörter:
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Der Referentenentwurf betrifft neben dem SGB IV nahezu alle weiteren Bücher des Sozialgesetzbuchs in jeweils sehr unterschiedlichem Umfang sowie diverse weitere Gesetze und Verordnungen. Der Vorstand des DSGT hat daher seine zu den einzelnen Büchern des SGB und für das Verfahrensrecht eingerichteten Kommissionen mit dem Gesetzentwurf befasst und seine Stellungnahme auf der Grundlage der aus den Kommissionen abgegebenen Äußerungen erarbeitet. [Mehr...]
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Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem genannten Diskussionsentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Stellung zu nehmen. Die Kommission Verfahrensrecht des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. bewertet den Diskussionsentwurf eines PKoFoG grundsätzlich positiv.
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Die Bundesregierung folgt einer Forderung des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. (siehe Presseerklärung vom 21.08.2018) und beseitigt die kritisierte rentenrechtliche Ungleichbehandlung der Eltern bei der Berücksichtigung ihrer Kindererziehungszeiten.
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Zum 1. Januar 2019 soll das neue Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung in Kraft treten. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. weisen auf gravierende konzeptionelle Fehler hin, insbesondere ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich nicht unbedenklich.
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Mit dem vorgelegten Referentenentwurf der Bundesregierung (RV-Leistungsverbesserungs- und – Stabilisierungsgesetz) sollen im Koalitionsvertrag 2018 zwischen Union und SPD vereinbarte gesetzliche Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) umgesetzt werden.
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Seit dem 11. Juni 2018 liegt ein Entwurf eines Teilhabe-Chancengesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Dieser setzt einen deutlichen Eckpunkt für das ernsthafte Bemühen um Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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Der Bundesrat hat im Februar 2018 beschlossen, den vom Freistaat Sachsen eingebrachten Gesetzesvorschlag (BR-Ds. 29/18) für ein Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dabei handelt es sich um die wortgleiche Fassung des Beschlusses des Bundesrates vom 13.05.2016 (BR-Ds. 184/16), der im Bundestag in der 18. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt wurde.
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Die SGB VI-Kommission des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT) nimmt eingehend Stellung zum Rentenversicherungsbericht 2017 unter Berücksichtigung des aktuellen Koalitionsvertrages der neunen Bundesregierung.
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