... Steuerrecht genannten zu versteuernden Einnahmearten und Leistungen zuzuordnen. Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist daher nicht zu besteuern. Weitreichende Folgen für die Praxis Die Entscheidung des BFH wird sich zukünftig nicht nur für ehrenamtliche Richterinnen und Richter auf die genannten Entschädigungen auswirken. Prüfungsmaßstab des BFH waren die Ansprüche auf Entschädigungen nach dem JVEG ...
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