... als neuer sektorengleicher Erstattungstatbestand für den stationären und ambulanten Sektor geregelt werden. Es müsste ein Set an Leistungsgruppen und spezialisierten Leistungsgruppen definiert werden, bei dem es im Ermessen der Krankenhäuser steht, eine Leistung ambulant oder stationär zu erbringen. Die Erstattung wäre dann äquivalent. Durchaus geeignet scheinen dafür die Leistungsgruppen für die ...
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