Rubrik
Stellungnahmen (3)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (1)
Rechtsprechung (1)
Stellungnahme (1)

Autor: Christine Osterland, Pressesprecherin des DSGT e.V., Richterin am Sozialgericht Hannover

Anlass: Entscheidung des BVerfG

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, BVerfG, SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sanktionen, Arbeitslosengeld II, Sachkundige Dritte, Stellungnahme, Kürzung, Hartz IV
...Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) nahm die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionsregelungen im SGB II mit großer Zustimmung zur Kenntnis. Das Gericht erklärte in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) große Teile des Sanktionsrechts für verfassungswidrig und folgte damit in weiten Teilen der Stellungnahme des DSGT. Der DSGT erhielt vom BVerfG ...

Das BVerfG folgt in der Entscheidung zu den Sanktionsregelungen im SGB II in weiten Teilen der Stellungnahme des DSGT.

Autor: Rechtsanwalt Jörg Neunaber (Kanzlei VHN - von Häfen & Neunaber, Delmenhorst)

Anlass:

Schlagwörter: Amtshaftungsanspruch, Beratungspflicht, § 14 SGB I, Beratungsfehler
...Im Sozialrecht nehmen die Beratungspflichten der Sozialleistungsträger eine gewichtige Stellung ein. Insbesondere auch mit Blick auf den Zugang in die unterschiedlichen Sozialleistungssysteme ist eine solche Beratung notwendig und richtig. Der Gesetzgeber hat mit § 14 SGB I diese Beratungspflichten allgemein normiert. In einer Vielzahl weiterer Vorschriften in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern ...

Der dritte Senat des BGH stärkt die Rechte der durch Fehlberatung eines Sozialleistungsträgers Betroffener. Das Gericht weist darauf hin, dass die Kompliziertheit des Sozialrechts gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen liegt. Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.

Autor: RiSG Jörn Hökendorf (Sozialgericht Potsdam)

Anlass: Arbeitsentwurf des BMAS

Schlagwörter: SGB XIII n.F., Soziale Entschädigung, Opferentschädigung

Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde die Neuordnung des Rechts der Sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung in einem zeitgemäßen Regelwerk vereinbart. Nunmehr hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Januar 2017 einen ersten Arbeitsentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vorgelegt.