Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem vorliegenden Referentenentwurf. Gleichzeitig bedauern wir, dass aufgrund der erneut äußerst kurzen Fristsetzung keine gründlichere Befassung mit den umfassenden gesetzgeberischen Wirkungen ermöglicht wird. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Tragweite der hier eingeleiteten Veränderungen des SGB II sehr bedauerlich, ... [mehr]
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