Rubrik
SGB II (2)

Inhaltstyp
Rechtsprechung (2)

Autor: Gerd Goldmann

Anlass:

Schlagwörter: Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Kürzung, Sanktion, Sanktionen, SGB II
... "Sachverständiger Dritter" Der DSGT beklagte in seinem Statement, dass bei Prüfung eines wichtigen Grundes nach § 31 SGB II hochkomplexe Lebenssituationen insbesondere von Langzeitarbeitslosen außer Acht blieben. An dieser Stelle des Verfahrens würden psychisch bedingte Motivations- und Kompetenzdefizite nicht erkannt und schon gar nicht fach- und sachgerecht analysiert und bewertet. In ihrem Redebeitrag trat die ...

Der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. war am 15. Januar 2019 als sachverständiger Dritter durch seine Präsidentin Monika Paulat und den Vorsitzenden der SGB II-Kommission Gerd Goldmann in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im SGB II vertreten. Gegenstand des Verfahrens ist eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha. Nach Ansicht des Sozialgerichts wird durch die Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverletzungen in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Artikel 1 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes eingegriffen. Die Regelungen verstießen ferner

Autor: Rechtsanwalt Jörg Neunaber (Kanzlei VHN - von Häfen & Neunaber, Delmenhorst)

Anlass: Urteil des Bundesgerichtshofes

Schlagwörter: Kosten der Unterkunft, Mietzahlung, Rückzahlungsanspruch, § 22 Abs. 7 SGB II
... und Empfänger der Sozialleistungen nach dem SGB II – richtet und die zu Unrecht gezahlten Mieten somit vom Mieter zurückzuerstatten sind. Umstrittene Rechtsfrage geklärt Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 31.1.2018 - VIII ZR 39/17 (siehe Pressemitteilung des BGH zur Nummer 22/2018 vom 31.1.2018) klargestellt, dass dem Jobcenter - zumindest in dem Fall, in dem ein Vermieter Kenntnis davon ...

Versehentliche Zahlung der Kosten der Unterkunft an den Vermieter nach Vertragsende des Mietverhältnisses: Jobcenter steht unmittelbarer Rückforderungsanspruch gegen den Vermieter zu.