Rubrik
SGB X / SGG (1)
Verfahrensrecht (1)

Inhaltstyp
Stellungnahme (2)

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Gerichtsbarkeit

Schlagwörter: Videokonferenztechnik, Ehrenamtliche Richter, Datenschutz, Sozialgerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit
... Folgenden: RefE) Stellung zu nehmen. Im Folgenden wird nur zu den für die Sozialgerichtsbarkeit relevanten Regelungen des Entwurfs Stellung genommen. I.Zusammenfassung Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der ...

Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...

Autor: Weßler-Hoth, Susanne, Richterin am SG Frankfurt a. M. Vizepräsidentin und Vorsitzende der Kommission Verfahrensrecht

Anlass: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG)

Schlagwörter: Funktionsfähigkeit, Corona, Covid-19, Sozialgerichtsbarkeit
... den Gerichten Beschäftigten verbundenen organisatorischen und finanziellen Aufwands positiv gesehen werden. Die Intention des Gesetzentwurfes, die Funktionsfähigkeit u. a. der Sozialgerichtsbarkeit auch während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen, ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Doch begegnet der vorliegende Gesetzentwurf erheblichen Bedenken unter ...

Die Stellungnahme muss sich daher auf wenige Aspekte des Gesetzentwurfes und Anmerkungen zu dessen Artikel 2 beschränken. Aus Sicht von Gerichtsleitungen und -verwaltungen mag der Gesetzentwurf aufgrund des mit der Einhaltung von Hygienevorschriften und der Gewährleistung von Abstandsgeboten sowie dem Schutz der in den Gerichten Beschäftigten verbundenen organisatorischen und finanziellen Aufwands positiv gesehen werden. Die Intention des Gesetzentwurfes, die Funktionsfähigkeit u. a. der Sozialgerichtsbarkeit auch während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen, ist daher grundsätzlich zu begrüßen.