... Versorgung gerade schwerkranker Versicherter zu setzen. Er habe im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative von der Validität der zu verwendenden Morbiditätsdaten ausgehen können. Der Verordnungsgeber konkretisiere rechtmäßig die gesetzlichen Vorgaben und durfte dem Bundesversicherungsamt (BVA) die Befugnis einräumen, Einzelheiten des RSA nach pflichtgemäßem Ermessen durch sachbezogene Allgemeinverfügung ...
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