... maßgebenden Regelsatzes hinausgingen. Sanktionen als „Druckmittel“ im SGB II Wer existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II bezieht, hat nach dem Gesetz Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Kommt der Hilfebedürftige seinen Pflichten nicht nach, sind Sanktionen in Form von Leistungskürzungen möglich. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mindern sich auf der ersten Eskalationsstufe um 30 % des ...
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