... Sozialversicherungswahlen verlangt § 48a Abs. 4 SGB IV u. a. ein Beitragsaufkommen, das diese Vereinigung in die Lage versetzt, „ihre Vereinstätigkeit nachhaltig auszuüben“. – § 20 Abs. 3 SGB V benennt das Gesundheitsziel der nachhaltigen Be-handlung von depressiven Erkrankungen. – § 37 SGB VIII enthält das Merkmal der Nichterreichbarkeit einer nachhaltigen Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie ...
|