Der Schwerpunkt der Arbeit der zuständigen Kommission des DSGT liegt im Recht der Sozialen Entschädigung bzw. bei den Regelungen im SGB IX. Auf diese Gesichtspunkte soll sich auch die Stellungnahme begrenzen und damit auf die allgemeinen Vorschriften. Hingegen wurden die konkreten Leistungsansprüche nicht vertieft betrachtet.
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