Rubrik
SGB II (1)

Inhaltstyp
Stellungnahme (1)

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass:

Schlagwörter: Kindergrundsicherung, Existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche
... berechtigtes Elternteil und Kind nicht in einem Haushalt leben. 5. Atypische Bedarfslagen In jedem Fall muss Kindern und Jugendlichen, denen oder für die Kindergrundsicherung gezahlt wird, im atypischen Einzelfall die Möglichkeit zustehen , einen Härtefallmehrbedarf in den Existenzsicherungssystemen geltend machen zu können (vgl. § 21 Abs. 6 SGB II, § 30 Abs. 10 SGB XII in der ab 01 01.2023 geltenden Fassung ...

Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren v.a. hinsichtlich der Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie der Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen in der Kritik. Angesichts der Komplexität des Zusammenspiels ganz unterschiedlicher Leistungssysteme ist jede Reduzierung dieser Komplexität zu begrüßen. Hinsichtlich der generellen Zielsetzung kann ferner auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge verwiesen werden, der eine konsistente Gesamtstrategie fordert, die die Lebensumstände und -situationen der Familien realitätsgerecht berücksichtigt.