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Autor:
Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales ,
Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht
Anlass:
Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Schlagwörter:
Rente,
Zwangsverrentung,
Bedarfsgemeinschaft,
Leistungsausschluss,
Hilfebedürftigkeit,
Altersrente,
Erwerbsminderungsrente,
Mütterrente,
Erwerbsfähigkeit,
Beitragszeiten,
SGB II-Leistungsbezug,
Unbilligkeitsverordnung,
abschlagsfreie Rente
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Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.
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Morbi-RSA verfolgt legitime legislative Ziele.
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Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.
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