im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode vom Bundestag beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickelt werden soll. Dazu hat das BMFSFJ im Vorfeld des weiteren Gesetzesvorhabens 2019 einen Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ im Jahr 2019 geführt.
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