... Grundsätze des Art. 12 UN-BRK umzusetzen. Den so verstandenen Schutz Erwachsener sicherzustellen, ist auf nationaler Ebene im Wesentlichen Aufgabe des SGB IX, des BGG, des AGG und des Betreuungsrechts des BGB. Der Schutz Erwachsener kann aber, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, neben der nationalen eine internationale Dimension haben. Hier ist es Aufgabe des Haager Übereinkommens über ...
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