Rubrik
Richterliche Tätigkeit (1)

Inhaltstyp
Rechtsprechung (1)

Autor: Robert Nazarek, DGB, Referatsleiter Sozialrecht

Anlass: Urteil des Bundesfinanzhofs

Schlagwörter: Ehrenamtliche Richter/-innen, Steuerfreiheit, Finanzverwaltung, Aufwandsentschädigung
... 6 Euro je Stunde Abwesenheit, für höchstens 10 Stunden/Tag (§ 16 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 1 JVEG) und Verdienstausfall nach Maßgabe der gesetzlichen Höchstgrenze (§ 18 JVEG). Bisherige Praxis der Finanzverwaltung Die Finanzverwaltungen haben bisher nur die tatsächlich entstandenen Auslagenerstattungen als steuerfrei angesehen. Die Entschädigungen für Zeitversäumnis und Verdienstausfall wurden ...

Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden nun teilweise steuerlich begünstigt. Die Finanzverwaltungen dürfen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. Januar 2017 (IX R 10/16) Entschädigungen für Zeitversäumnisse nicht mehr als zu versteuerndes Einkommen betrachten.