Rubrik
Stellungnahmen (1)

Autor: Christine Fuchsloch, PräsLSG S-H; VizePräs. des DSGT e.V., RiSG (Schleswig) Janine Gall

Anlass:

Schlagwörter: Krankenkassen, Krankenhäuser, Rückzahlung von Vergütungen , Klagewelle
.../5593, S. 38) sollen sowohl Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen als auch Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen künftig in zwei statt bisher in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind, verjähren. Für Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen gilt die Verkürzung der Verjährungsfrist ...

Krankenkassen machen massenhaft Rückzahlungsansprüche gegen Krankenhäuser geltend. Hintergrund ist eine Verkürzung der hierfür geltenden Verjähungsfristen sowie ein Ausschluss der Geltendmachung von Ansprüchen, die vor dem 01.01.2017 datieren und bis zum 09.11.2018 nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.