Rubrik
Familienförderung (1)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (1)

Autor: Robert Nazarek

Anlass: Gesetzesänderung

Schlagwörter: Elterngeld, Partnerbonus, Elterngeld Plus, Verteilungszeiten, Teilzeitbeschäftigung
... Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht erforderlich. Allerdings müssen Beschäftigte die Elternzeit für diesen Zeitraum früher als bisher anmelden: Es gilt eine Frist von 13 statt den bisherigen sieben Wochen. Für die Zeit vor dem vollendeten dritten Lebensjahr muss die Elternzeit – wie bisher – spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beantragt werden. 2.2. Verteilungszeiten ...

Immer mehr Mütter und Väter wollen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen. Dafür gibt es jetzt flexiblere Möglichkeiten.